Wichtige Information für unsere Züchter betreffend
dem Verkauf von Welpen in benachbarte EU-Länder, bzw. importieren eines Welpen aus einem EU-Mitgliedsland)
Bisher konnten Welpen unter gewissen Voraussetzungen im Alter von 8 Wochen und ohne eine eigene Tollwutimpfung zu besitzen, die EU-Grenzen passieren.
Ab 2015 hat sich dies geändert.
Lesen Sie selbst die neuen Bestimmungen unter diesem Link,
in rot das betreffende Zitat aus diesem Link:
http://www.tieraerzteverband.de/bpt/aktuelles/meldungen/2015_01_05_eu-verordnung-reisen-heimtiere.php
Für die Einreise nach Deutschland gilt: Es gibt keine Ausnahme von der Tollwutimpfpflicht! Seit Beginn diesen Jahres dürfen junge Hunde, Katzen und Frettchen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens zwölf Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam, sodass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland transportiert werden dürfen. Bei privaten Transporten reicht die Dokumentation der Impfung im Heimtierpass aus, bei gewerblichen muss zusätzlich ein Gesundheitszeugnis vorliegen. Die neuen Regelungen gemäß der Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung betreffen den Transport aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten nach oder durch Deutschland.
Dies bedeutet im Klartext, wir können Welpen leider erst frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einführen
oder frühestens mit 15 Wochen in ein anderes EU-Mitgliedsland exportieren.
Lt. Rücksprache mit dem Veterinäramt kann u.A. bei einem Verstoß eine in Quarantäne des Welpen angeordnet werden.
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